Wesentlichkeits-Analyse nach ESRS zur Erfüllung der CSRD
02.01.2025
Im Jahr 2025 stehen die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) für börsennotierte Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive fallen, an. Diese Berichte betreffen das Berichtsjahr 2024. Ab 2026 müssen dann auch alle großen Kapitalgesellschaften einen Bericht nach den European Sustainable Reporting Standards (ESRS) erstellen. Besonders Unternehmen ohne eigene Nachhaltigkeitsteams stehen vor der Herausforderung, diese Berichterstattung mit bestehendem Personal umzusetzen. Mehr zur Nachhaltigkeits(pflicht) im Unternehmen.
Der Startpunkt ist die Analyse der Wertschöpfungskette und der Stakeholder des Unternehmens. Anschließend erfolgt die Wesentlichkeitsanalyse. Da die CSRD und ESRS branchenübergreifend gelten, gibt es flexible Handhabungen, da Relevanz und Wesentlichkeit von Themen je nach Unternehmenszweck variieren. Die ESRS gliedern sich in:
Generelle Standards
- ESRS 1 (Vorgehensweise der Berichterstellung) und
- ESRS 2 (Allgemeine Angaben).
Themenbezogene Standards
- Umwelt: E1 (Klimawandel), E2 (Umweltverschmutzung), E3 (Wasserressourcen), E4 (Biodiversität), E5 (Ressourcennutzung).
- Soziales: S1 (Eigene Belegschaft), S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette), S3 (Betroffene Gemeinschaften), S4 (Verbraucher).
- Governance: G1 (Unternehmenspolitik).
Nicht alle Angabepflichten müssen erfüllt werden. Nur als wesentlich identifizierte Themen sind zu berichten. Weitere Informationen finden Sie unter EFRAG ESRS und EUR-Lex.
Mehr zu Umwelt-Management und Dekarbonisierungs-Fahrplänen / Transition Plans für E1
Das neue Prinzip der doppelten Wesentlichkeit besagt, dass ein Thema wesentlich ist, wenn:
- das Unternehmen eine wesentliche Auswirkung auf das Thema hat, oder
- das Thema eine wesentliche Auswirkung auf das Unternehmen hat.
Die Analyse erfolgt über IRO (Impacts, Risks, Opportunities). Dabei werden Einflüsse des Unternehmens, Risiken und Chancen bewertet. Eine Themenliste in Anlage A der ESRS (ARA 16) bietet Orientierung, indem sie eine umfassende Auflistung von Themen und Unterthemen bereitstellt, die bei der Identifikation potenzieller Impacts, Risiken und Chancen hilfreich ist. Die Themenliste ist unter folgendem Link zugänglich: ESRS Anlage A.
Bewertungskriterien:
- Impacts: Einfluss, Umfang, Unumkehrbarkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit.
- Risiken und Chancen: Größe, Zeithorizont, Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die Bewertungsskalen (z. B. hoch/mittel/niedrig) und der Zeithorizont (z. B. jährlich/alle 5 Jahre) werden vom Unternehmen selbst definiert.
Erstellung einer Wesentlichkeitsmatrix: Die Ergebnisse der IRO-Bewertung werden in einer Wesentlichkeitsmatrix visualisiert (siehe Titelbild unten). Diese zeigt:
- Wesentlichkeit der Auswirkungen (y-Achse).
- Finanzielle Wesentlichkeit (x-Achse).
Es gibt keine klare Anleitung zur Konsolidierung der Ergebnisse, die Möglichkeit wird aber in Abschnitt 3.3.3 des EFRAG-Leitfadens angeführt: Consolidating impact and financial materiality outcomes, including their interaction.
Wesentliche Datenpunkte
Bevor die Berichterstattung beginnt, sollten die Datenanforderungen und spezifischen Datenpunkte gründlich auf ihre Wesentlichkeit überprüft werden. Dies ermöglicht eine gezielte Priorisierung der relevanten Informationen und eine effektive Gestaltung des Berichtsprozesses. Die Spalten im EFRAG-Excel-File bieten hierbei wertvolle Orientierung:
- DR in Spalte C: Diese listet die Datenanforderungen (Disclosure Requirements) auf, die zu prüfen sind.
- Datenpunkte je Spalte: Jede Spalte enthält spezifische Informationen zu den Anforderungen, z. B. „Conditional“, „Alternative“ und „May“ und kann separat auf ihre Wesentlichkeit überprüft werden.
Das Excel-Dokument ist so aufgebaut, dass die Tabellenblätter den Generellen Standards und Themenbezogenen Standards gleichen. Die ESRS 2 sind für alle Unternehmen verpflichtend ebenso wie die minimalen Angabepflichten für die als wesentlich identifizierten Kapitel im Tabellenblatt ESRS 2 MDR unter „Instructions“ angeführt.
Zusätzlich enthält ESRS 1 in Anlage E ein Ablaufdiagramm, das die Vorgehensweise bei der Wesentlichkeitsprüfung detailliert beschreibt. Der Zugang ist hier verfügbar: ESRS 1 Anlage E.
Nutzen Sie das EFRAG-Excel-File zur weiteren Verfeinerung. Es unterscheidet:
- Conditional: Nur zu berichten, wenn zutreffend.
- Alternative: Wahlmöglichkeiten.
- May: Freiwillig.
- Phase-in: Spätere Berichtspflicht für kleine Unternehmen.
Eine Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer ist essenziell, um die Vorgehensweise und im Speziellen die final ausgewählten Datenpunkte für die Berichterstattung zu definieren.
Fazit: Die CSRD-Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Analyse und Bewertung beginnen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Durch eine gezielte Priorisierung der relevanten Datenpunkte kann die Berichtspflicht effizient erfüllt werden.