Nachhaltigkeits(pflicht) im Unternehmen
„Nachhaltigkeit ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“. (Brundtland Report)
Nachhaltige Unternehmensführung zeichnet sich dadurch aus, dass langfristig gedacht wird und geht von der Annahme aus, dass Unternehmenserfolg nicht nur vom wirtschaftlichen Erfolg abhängt, sondern auch von Sozialen- und Umweltaspekten. – Corporate Social Responsibility, CSR.
Idealerweise werden in einem nachhaltigen Unternehmen das Wirtschaftliche, der Umweltschutz und das Soziale gleich stark gewichtet. Wie intensiv und auf welche Art und Weise die ökologischen und sozialen Aspekte in einem Unternehmen berücksichtigt werden, hängt jedoch von internen und externen Faktoren ab. So wird ein Dienstleistungsunternehmen möglicherweise stärker auf soziale und ein produzierendes mehr auf ökologische Aspekte fokussieren, z.B. wenn bereits ein Umweltmanagement umgesetzt wird. Gesetzliche Vorgaben sind selbstverständlich jedenfalls einzuhalten, betreffen allerdings Unternehmen verschiedener Sektoren unterschiedlich und beeinflussen damit auch die Schwerpunktsetzung wie Beispielsweise Emissionszertifikate. Die Herangehensweise eines Unternehmens bezüglich Nachhaltigkeit kann in einer Nachhaltigkeitsstrategie bzw. einem Nachhaltigkeitskonzept festgehalten werden, welche Außenstehenden zur Information oder als Nachweis vorgelegt werden können.
Im Zusammenhang mit der externen Bewertung von Unternehmen trifft man zunehmend auf das ESG-Reporting (Environment, Social, Governance). In diesem Kontext wird die Nachhaltigkeitsorientierung eines Unternehmens an Hand von nicht-finanziellen Kennzahlen bewertet, wozu regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte dienen. Nachhaltigkeitsberichte beinhalten Kennzahlen und Informationen zu ökologischen und sozialen Aspekten sowie zur Unternehmensführung. Sie tragen zu einer erhöhten Transparenz bei, vertrauliche Informationen müssen allerdings nicht berichtet werden.
Der Begriff Governance beinhaltet zwar auch ökonomische Aspekte, umfasst aber zusätzliche Themen wie die Einhaltung der Menschenrechte und Anti-Korruptionsmaßnahmen oder ähnliche rechtliche und ethische Gegenstände. Auch das Diversitätsmanagement des Unternehmens kann beschrieben oder Bezug auf die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen genommen werden. Nachhaltigkeitsberichte können nach dem international anerkannten System der Global Reporting Initiative erstellt werden. Nach diesem System wird ermittelt, welche Aspekte für das Unternehmen besonders relevant sind und auf diese wird im Bericht fokussiert.
Große, börsennotierte Unternehmen sind in der EU bereits durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – in Österreich in Form des NaDiVeG implementiert – zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung, integriert in die Lageberichte, verpflichtet. Mit In-Kraft-Treten der Änderungen der CSR-Richtlinie (CSRD) werden weitere Unternehmen ab dem Berichtsjahr 2024, gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter*innen und Umsatz bzw. Bilanzsumme, zur Berichterstattung verpflichtet. Großunternehmen sind ab dem Berichtsjahr 2025 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts zu erstellen. Unternehmen, die (noch) nicht dieser Verpflichtung unterliegen, können auf freiwilliger Basis berichten, was z.B. in Bezug auf Auftrags- und Kreditvergaben ohnehin erforderlich werden kann.
Nachhaltigkeitsberichte können daher auch als Basis für die Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), welches am 01.01.2023 in Deutschland und später im Rahmen der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD) in der ganzen EU in ähnlicher Form in Kraft treten soll, genutzt werden. Neben der eigenen Geschäftstätigkeit müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer beachtet werden. Mittelbare Zulieferer nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Verstöße gegen Menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten. Lieferanten mit Kunden in Deutschland müssen also über ihre ESG-Tätigkeiten berichten.
Die Komplexität bei der Einführung einer Nachhaltigkeits-Berichterstattung liegt insbesondere in der Verknüpfung von Aspekten aus vielen unterschiedlichen Abteilungen und Verantwortlichen in einem Bericht und dem Aufbau von Kennzahlen für welche jährlich neue Zahlen möglichst automatisch bereitgestellt werden sollen. Auch wenn eine Vielzahlt von bereits vorhandenen Informationen genutzt werden kann (Jahresabschlüsse, Unternehmensleitbild, Abfallwirtschaftskonzept, Energieaudit-Berichte, IFS-Audits, Systeme im Bereich Arbeitnehmer*innenschutz, Personalmanagement uvm.) ist eine rechtzeitige Einführung in jedem Fall empfehlenswert. Zusätzlich gibt es bis zur gesetzlichen Verpflichtung die Möglichkeit, Förderungen für entsprechende Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Zum Aufbau und zur Evaluierung des Nachhaltigkeits-Managements gibt es auch externe Prüf-Systeme wie beispielsweise von EcoVadis, das auf internationalen CSR-Standards beruht. In diesem System wird auf die Bereiche Umwelt, Arbeitspraktiken und Menschenrechte, faire Geschäftspraktiken sowie nachhaltige Beschaffung fokussiert. Dabei werden unter anderem Maßnahmen, Zertifizierungen und die Berichterstattung bewertet. Die Bewertung an Hand einer „Scorecard“ bzw. einer „Medaille“ kann als Nachweis bei Kunden oder Ausschreibungen sowie zum Benchmarking dienen. Diese Bewertung kann automatisiert an mehrere Kunden übermittelt werden und erleichtert somit die Kommunikation.
QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR:
Titelbild: kleinkraft
Grafiken: kleinkraft
https://www.umweltbundesamt.at/nachhaltigkeit
https://www.umweltbundesamt.at/umweltmanagement
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52001DC0366
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/nachhaltigkeit/unternehmen/nhb.html
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Emnid.pdf