Wie bekomme ich eine Förderung?
Laut Förderungsbericht 2014 ist Österreich im internationalen Vergleich spitze bei der Vergabe von Geldmitteln. Demnach wurden in Österreich 27,7 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) an direkten Geldleistungen durch die Gebietskörperschaften aufgewendet. Nur Frankreich gibt mit 31,8 % des BIP’s mehr für Förderungen aus.
Gefördert werden Leistungen an denen der Bund ein erhebliches öffentliches Interesse hat. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen direkter und indirekter Förderung. Direkte Förderungen sind zinsbegünstigte Darlehen, Kreditzuschüsse sowie sonstige Geldzuschüsse. Indirekte Förderungen sind Einnahmenverzichte des Bundes. Im Jahr 2015 wurden rund 4,88 Mrd. € an direkten Fördermitteln und 14,77 Mrd. € an indirekten Förderungen durch den Bund gewährt.
Für uns besonders interessant sind direkte Förderungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes. 2015 wurden 11% der direkten Fördermittel für Umweltschutz aufgewendet.
Einen umfassenden Überblick für Förderungen im Bereich erneuerbarer Energien, Energieeinsparung und alternative Fahrzeugantriebe bietet die Austrian Energy Agency. Insgesamt 251 unterschiedliche Fördermöglichkeiten stehen Privaten, Gemeinden und Unternehmen zur Verfügung. Auf der Seite findet man eine kurze Beschreibung der Zielgruppe, Fördergegenstand, Kontakt zur Förderstelle sowie den Link zur Ausschreibung mit allen Unterlagen, Kriterienkatalog und Fördermodalitäten.
Da kann man schnell den Überblick verlieren. Förderungen werden von sehr vielen Einflussfaktoren beeinflusst und ändern sich ständig. Es lohnt sich daher immer wieder aufs Neue zu recherchieren ob:
- Eine Förderung noch aktuell ist beispielsweise endet eine Ausschreibung mit einer Einreichfrist oder das Fördervolumen wird ausgeschöpft
- Die Förderkriterien erfüllt werden bzw. ob sich diese geändert haben: Meist empfiehlt es sich die Förderstellen zusätzlich zu kontaktieren. Je nach Förderschiene können bestimmte Maßnahmen mit den Unterlagen nicht klar als förderfähig eingestuft werden.
- Die Förderhöhe den Aufwand für die Einreichung übersteigt. Die Beantragung einer Förderung kann sehr umfangreich und aufwendig sein! Unterm Strich muss sich die Förderung auch auszahlen.
- Die Fördereinreichung VOR oder NACH dem Setzen der Maßnahme erfolgen muss.
- Die „De-minimis“ Grenze zu tragen kommt. Gemäß „De-minimis“ Verordnung ist es Unternehmen (oder Unternehmensverbund) erlaubt bis zu 200.000 € innerhalb von drei Steuerjahren, ohne Anmeldung bei der Europäischen Kommission, zugesichert zu bekommen. Maßgeblich dafür sind das laufende und die beiden vorangegangenen Steuerjahren in denen eine „De-minimis“-Förderungen gewährt wurde.
QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR:
WKÖ (2017): Förderstellen in Österreich: Bund, Länder und Gemeinden: Wer fördert was?