„Die billigste Energie ist jene die wir nicht verbrauchen.“ Mit diesem Satz ist das Bundes-Energieeffizienzgesetz, kurz EEffG, 2015 vollständig in Kraft getreten. Ziel ist es bis 2020 die Energieeffizienz um 20% zu verbessern.
Neben Einsparmaßnahmen durch den Bund, wurden Energieversorger und die Endverbraucher dazu verpflichtet mindestens 0,6 Prozent des Energieabsatzes aus jedem Vorjahr durch Energieeffizienzmaßnahmen einzusparen.
Im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes müssen große Unternehmen regelmäßig Energieaudits durchführen. Entweder führen große Unternehmen ein
- anerkanntes Energie- oder Umweltmanagementsystem samt internem oder externem Energieaudit ein. Details dazu in unserem Artikel „Angewandtes Umweltmanagement„, oder
- alle 4 Jahre wird ein externes Energieaudit durchgeführt. Externe Audits werden von registrierten Energieauditoren durchgeführt.
2019 beginnt die zweite Verpflichtungsperiode. Spätestens alle vier Jahre, ab Erstellungsdatum des ersten Audits muss in beiden Fällen ein Energieaudit im Unternehmerserviceportal an die Monitoringstelle gemeldet werden. Gesetzlich verpflichtet sind Großunternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten (VZÄ) und € 50 Mio. Jahresumsatz oder € 43 Mio. Jahresbilanzsumme.
Mittels Energieaudit bekommen Unternehmen eine detaillierte Übersicht über die Energie– und Stoffströme im eigenen Unternehmen. Es werden Optimierungspotentiale aufgezeigt, Maßnahmen für die Realisierung definiert und deren Wirtschaftlichkeit berechnet. Ein Energieaudit läuft in den folgenden Schritten ab:
- Gemeinsame Definition der Ziele bei erstem Treffen
- Datensammlung und Analyse relevanter Dokumente
- Vor-Ort Audit bei repräsentativen Standorten
- Befragung von Angestellten und verantwortlichen Personen
- Zusammenführung der Daten
- Analyse der Energiedaten
- Berichterstellung und Weiterleitung an die Monitoringstelle
Vor dem Energieaudit muss der Umfang des Audits definiert werden. Dafür muss zunächst ermittelt werden ob ein Gebäudeaudit, ein Prozessaudit oder ein Transportaudit durchgeführt werden muss, oder mehrere notwendig sind. Ein Bereich muss auditiert werden, wenn mindestens 10% am Gesamtenergieverbrauch im gesamten Konzern verbraucht wird. Bei Betrieben mit mehreren Standorten muss definiert werden, ob an allen Standorten ein Energieaudit durchgeführt werden muss, oder ob einzelne Standorte verhältnismäßig und repräsentativ für die anderen analysiert werden.
Zum Abschluss des Energieaudits wird eine gemeinsame Umsetzungsstrategie entwickelt. Dort werden die Maßnahmen aufgezeigt, Fördermöglichkeiten empfohlen und die Umsetzung entsprechend der geplanten Unternehmensentwicklung geplant. Neben der reinen Umsetzung von Maßnahmen werden Energiekennzahlen im Unternehmen eingeführt, welche ein laufendes Monitoring und eine laufende Optimierung ermöglichen.
So kann das Energieaudit die Basis für eine Transformation zu einem energie- und umwelteffizienten Betrieb sein und Möglichkeiten aufzeigen wie Unternehmen von der Energiewende profitieren können.
Mehr als eine Verpflichtung
Ein Energieaudit ist viel mehr als nur eine Verpflichtung durch das Energieeffizienzgesetz. Die definierten Maßnahmen können wirtschaftlich umgesetzt werden und bringen viele Vorteile mit. Sie führen zu
- Kosteneinsparungen,
- Planungssicherheit in Zeiten von schwankenden Strompreisen und steigenden CO2 Zertifikatpreisen und
- einer positiven Öffentlichkeitswirksamkeit und Erfüllen die Kundenanforderungen nach Nachhaltigkeit.
Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen kann in vielen Fällen mittels Förderungen verbessert werden. Mehr Informationen zu Förderungen sind im Blogartikel: „Wie bekomme ich eine Förderung?“ zu finden. Auch für Unternehmen mit bestehendem zertifizierten Energie- und Umweltmanagementsystem können externe Energieaudits sinnvoll sein, da dadurch neue Optimierungspotentiale und Lösungsansätze erkannt werden können. Aus diesen Gründen ist ein Energieaudit auch für gesetzlich nicht verpflichtete Klein- und Mittelunternehmen sinnvoll. Für diese gibt es meist spezielle Beratungsförderungen.
Ein umfassendes Energieaudit bringt mehr Einsparungen als es an Kosten verursacht werden.
QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR:
Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.
Monitoringstelle Energieeffizienz (2015): Rechtliche Grundlagen für Energieeffizienz in Österreich.
Monitoringstelle Energieeffizienz (2015): Unternehmen.