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Wärmesystem im Produktionsbetrieb

Wärme einsparen bei der Herstellung von Nahrungsmitteln: Warum geringere Temperaturen der Schlüssel sind

  • 08. Januar 2025
Der Lebensmittelbereich ist einer der energieintensivsten Sektoren – insbesondere durch Wärmeprozesse wie Reinigen, Kochen, Pasteurisierung oder Trocknen. Große Einsparpotentiale sehen wir vor allem in der Wärmeversorgung.
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Wärme einsparen bei der Herstellung von Nahrungsmitteln: Warum geringere Temperaturen der Schlüssel sind
Wärmesystem im Produktionsbetrieb

Wärme einsparen bei der Herstellung von Nahrungsmitteln: Warum geringere Temperaturen der Schlüssel sind

08.01.2025

 

Der Lebensmittelbereich ist einer der energieintensivsten Sektoren – insbesondere durch Wärmeprozesse wie Reinigen, Kochen, Pasteurisierung oder Trocknen. Große Einsparpotentiale sehen wir vor allem in der Wärmeversorgung. In produzierenden Industriebetrieben wird Wärme überwiegend mit Erdgas bereitgestellt.

 

In der Regel gibt es eine große, zentrale Wärmeversorgungsanlage. Im Lebensmittelbetrieben ist das oft ein Dampfkessel welcher vor allem für Wärmeprozesse zwischen 100-200 °C ausgelegt ist. Mitversorgt werden meist auch Prozesse die niedrige Prozesstemperaturen benötigen.

 

Genau hier gibt es einen großen Hebel zur Energieeinsparung, gleichzeitig auch die größten Herausforderungen.

 

Durch das Aufgliedern auf Niedrigtemperatur-Prozesse können nicht nur Einsparungen identifiziert werden, sondern auch Potentiale für die Abwärmenutzungen oder beispielsweise die Integration von Wärmepumpen effizienter umgesetzt werden. Eine Reduktion der Versorgungs- und Nutztemperaturen ermöglicht nicht nur Energieeinsparungen, sondern liefert auch die Grundlage für eine klimafreundlichere Produktion:

– Bessere Nutzung von Abwärme

Im Lebensmittelbereich fallen große Mengen Abwärme an, vor allem aus Kühl- oder Druckluftanlagen. Diese Abwärme wird häufig für die Trinkwasservorerwärmung eingesetzt und mit Pufferspeicher versucht ideal auszunutzen. Aufgrund von Hygieneanforderungen ist der Trinkwasser- und somit Wärmeverbrauch für die Reinigung hoch.

 

Je nach Betrieb ist die Nutztemperatur der Reinigung unterschiedlich. Teilweise gibt es sehr große Schwankungen von Nutztemperaturen für vergleichbare Prozesse und Anlagen vor allem bei der Reinigung (siehe unser Studie für die Stadt Wien). Das führt dazu, dass die Abwärme in manchen Betrieben direkt für die Reinigung genutzt werden kann und in anderen Betrieben noch nachgeheizt werden muss.

 

Je nach Betrieb erfolgt das Nachheizen unterschiedlich und es gibt große Einsparmöglichkeiten. Verbrauchsmessungen zeigen, dass das laufende Nachheizen häufige Verbrauchsspitzen verursacht, auch zu Zeitpunkten in denen die Reinigung nicht in Betrieb ist. Eine Einsparung kann über eine angepasste Regelung oder über eine Reduktion der Nutztemperatur erreicht werden. Eine abgestimmte Nutztemperatur der Reinigung mit den Hygieneanforderungen ermöglicht bei Betrieben, 50 % Einsparung bei der Wärmebereitstellung für Reinigungsprozesse.

– Effizientere Wärmebereitstellung und erneuerbare Wärmeversorgung:

Viele Betriebe nutzen Dampfkessel, die für Niedrigtemperaturprozesse (< 100 °C) oft ineffizient sind. Diese Prozesse könnten mit Warmwasser statt Dampf betrieben werden, was Energie spart und die Betriebskosten senkt.

 

Für Wärmeprozesse unter 100 °C bietet sich der Einsatz von Industriewärmepumpe als erneuerbare Wärmeversorgungsanlagen an. Ihre Effizienz steigt mit geringeren Temperaturdifferenzen zwischen der Wärmequelle und der Zieltemperatur, wodurch sie eine wirtschaftliche Lösung für viele betriebliche Wärmeprozesse darstellt.

– Reduktion der Wärmeverluste:

Je höher die Temperaturdifferenz zwischen einem Prozess und der Umgebung, desto größer die Wärmeverluste. Bei niedrigeren Prozesstemperaturen sinken diese Verluste drastisch.

 

Ein weiterer Grund für Wärmeverluste sind überdimensionierte Wärmeerzeugungsanlagen. Wärmeverbrauchsmessungen zeigen, dass Wärmeversorgungsanlagen in der Regel immer überdimensioniert sind. Im Lebensmittelbereich spezifisch oft nochmal mehr. Grund dafür sind Reinigungsspitzen und Batchprozesse welche bei gleichzeitigem Betrieb hohe Verbrauchsspitzen benötigen. Eine optimierte Regelung mit angepassten Nutztemperaturen ermöglicht große Einsparungen von überdimensionierten Wärmeversorgungsanlagen und reduziert Verbrauchsspitzen.

 

Fazit: Kleine Änderungen, große Wirkung

 

Die Senkung von Versorgungs- und Nutztemperaturen bietet im Lebensmittelbereich ein enormes Potenzial, um Energie einzusparen und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Diese Anpassung ermöglicht außerdem eine bessere Integration von erneuerbaren Energiequellen und die Nutzung von Abwärme, wodurch der Weg in eine klimafreundlichere Zukunft geebnet wird. Unternehmen, die diesen Schritt gehen, profitieren von niedrigeren Betriebskosten und einer nachhaltigeren Produktion.

 

Tags: Abwärmenutzung, Dekarbonisierung, Energie­effizienz, erneuer­bare Ener­gien
Wesentlichkeitsmatrix nach ESRS zur Erfüllung der CSRD

Wesentlichkeits-Analyse nach ESRS für CSRD

  • 02. Januar 2025
Im Jahr 2025 stehen die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) für börsennotierte Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive fallen, an. Diese Berichte betreffen das Berichtsjahr 2024. Ab 2026 müssen dann auch alle großen Kapitalgesellschaften einen Bericht nach den European...
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Wesentlichkeits-Analyse nach ESRS für CSRD
Wesentlichkeitsmatrix nach ESRS zur Erfüllung der CSRD

Wesentlichkeits-Analyse nach ESRS zur Erfüllung der CSRD

02.01.2025

 

Im Jahr 2025 stehen die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) für börsennotierte Unternehmen, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive fallen, an. Diese Berichte betreffen das Berichtsjahr 2024. Ab 2026 müssen dann auch alle großen Kapitalgesellschaften einen Bericht nach den European Sustainable Reporting Standards (ESRS) erstellen. Besonders Unternehmen ohne eigene Nachhaltigkeitsteams stehen vor der Herausforderung, diese Berichterstattung mit bestehendem Personal umzusetzen. Mehr zur Nachhaltigkeits(pflicht) im Unternehmen. 


Der Startpunkt ist die Analyse der Wertschöpfungskette und der Stakeholder des Unternehmens. Anschließend erfolgt die Wesentlichkeitsanalyse. Da die CSRD und ESRS branchenübergreifend gelten, gibt es flexible Handhabungen, da Relevanz und Wesentlichkeit von Themen je nach Unternehmenszweck variieren. Die ESRS gliedern sich in:

 

Generelle Standards

  • ESRS 1 (Vorgehensweise der Berichterstellung) und
  • ESRS 2 (Allgemeine Angaben).

 

Themenbezogene Standards

  • Umwelt: E1 (Klimawandel), E2 (Umweltverschmutzung), E3 (Wasserressourcen), E4 (Biodiversität), E5 (Ressourcennutzung).
  • Soziales: S1 (Eigene Belegschaft), S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette), S3 (Betroffene Gemeinschaften), S4 (Verbraucher).
  • Governance: G1 (Unternehmenspolitik).


Nicht alle Angabepflichten müssen erfüllt werden. Nur als wesentlich identifizierte Themen sind zu berichten. Weitere Informationen finden Sie unter EFRAG ESRS und EUR-Lex.

 

Mehr zu Umwelt-Management und Dekarbonisierungs-Fahrplänen / Transition Plans für E1

 

Das neue Prinzip der doppelten Wesentlichkeit besagt, dass ein Thema wesentlich ist, wenn:

  • das Unternehmen eine wesentliche Auswirkung auf das Thema hat, oder
  • das Thema eine wesentliche Auswirkung auf das Unternehmen hat.


Die Analyse erfolgt über IRO (Impacts, Risks, Opportunities). Dabei werden Einflüsse des Unternehmens, Risiken und Chancen bewertet. Eine Themenliste in Anlage A der ESRS (ARA 16) bietet Orientierung, indem sie eine umfassende Auflistung von Themen und Unterthemen bereitstellt, die bei der Identifikation potenzieller Impacts, Risiken und Chancen hilfreich ist. Die Themenliste ist unter folgendem Link zugänglich: ESRS Anlage A.

 

Bewertungskriterien:

  • Impacts: Einfluss, Umfang, Unumkehrbarkeit, Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Risiken und Chancen: Größe, Zeithorizont, Eintrittswahrscheinlichkeit.


Die Bewertungsskalen (z. B. hoch/mittel/niedrig) und der Zeithorizont (z. B. jährlich/alle 5 Jahre) werden vom Unternehmen selbst definiert.

 

Erstellung einer Wesentlichkeitsmatrix: Die Ergebnisse der IRO-Bewertung werden in einer Wesentlichkeitsmatrix visualisiert (siehe Titelbild unten). Diese zeigt:

  • Wesentlichkeit der Auswirkungen (y-Achse).
  • Finanzielle Wesentlichkeit (x-Achse).
 

Es gibt keine klare Anleitung zur Konsolidierung der Ergebnisse, die Möglichkeit wird aber in  Abschnitt 3.3.3 des EFRAG-Leitfadens angeführt: Consolidating impact and financial materiality outcomes, including their interaction.

 

Wesentliche Datenpunkte

Bevor die Berichterstattung beginnt, sollten die Datenanforderungen und spezifischen Datenpunkte gründlich auf ihre Wesentlichkeit überprüft werden. Dies ermöglicht eine gezielte Priorisierung der relevanten Informationen und eine effektive Gestaltung des Berichtsprozesses. Die Spalten im EFRAG-Excel-File bieten hierbei wertvolle Orientierung:

  • DR in Spalte C: Diese listet die Datenanforderungen (Disclosure Requirements) auf, die zu prüfen sind.
  • Datenpunkte je Spalte: Jede Spalte enthält spezifische Informationen zu den Anforderungen, z. B. „Conditional“, „Alternative“ und „May“ und kann separat auf ihre Wesentlichkeit überprüft werden.


Das Excel-Dokument ist so aufgebaut, dass die Tabellenblätter den Generellen Standards und Themenbezogenen Standards gleichen. Die ESRS 2 sind für alle Unternehmen verpflichtend ebenso wie die minimalen Angabepflichten für die als wesentlich identifizierten Kapitel im Tabellenblatt ESRS 2 MDR unter „Instructions“ angeführt.


Zusätzlich enthält ESRS 1 in Anlage E ein Ablaufdiagramm, das die Vorgehensweise bei der Wesentlichkeitsprüfung detailliert beschreibt. Der Zugang ist hier verfügbar: ESRS 1 Anlage E.


Nutzen Sie das EFRAG-Excel-File zur weiteren Verfeinerung. Es unterscheidet:

  • Conditional: Nur zu berichten, wenn zutreffend.
  • Alternative: Wahlmöglichkeiten.
  • May: Freiwillig.
  • Phase-in: Spätere Berichtspflicht für kleine Unternehmen.

 

Eine Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer ist essenziell, um die Vorgehensweise und im Speziellen die final ausgewählten Datenpunkte für die Berichterstattung zu definieren.

 

Fazit: Die CSRD-Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS erfordert eine strukturierte Vorgehensweise. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Analyse und Bewertung beginnen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Durch eine gezielte Priorisierung der relevanten Datenpunkte kann die Berichtspflicht effizient erfüllt werden.

Tags: CSRD, ESRS, Wesentlichkeitsanalyse, Wesentlichkeitsmatrix
Photovoltaikanlage einer erneuerbaren Energiegemeinschaft EEG

Herausforderungen einer Energie-Gemeinschaft: Umfrageergebnisse

  • 07. November 2024
Energiegemeinschaften, bei denen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam erneuerbare Energien erzeugen und nutzen können, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Um ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie solche Gemeinschaften gestaltet werden sollten, haben wir eine Umfrage durchgeführt.
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Herausforderungen einer Energie-Gemeinschaft: Umfrageergebnisse
Photovoltaikanlage einer erneuerbaren Energiegemeinschaft EEG

Herausforderungen einer Energiegemeinschaft – Umfrageergebnisse

07.11.2024

 

Energiegemeinschaften, bei denen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam erneuerbare Energien erzeugen und nutzen können, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Um ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie solche Gemeinschaften gestaltet werden sollten, haben wir eine Umfrage durchgeführt. Die Umfrage wurde zwischen August und Dezember 2022 durchgeführt und erreichte insgesamt 102 Teilnehmer. Sie fand online statt. 

 

Für die Umsetzung erfolgreicher Energiegemeinschaften ist es entscheidend, dass die Bedürfnisse und Erwartungen der Teilnehmer berücksichtigt werden. Die Umfrage verdeutlicht, dass Energiegemeinschaften eine Balance finden müssen: einerseits die Möglichkeit zur gemeinsamen Nutzung und Verteilung von Energie und andererseits die Einhaltung individueller Freiheiten und Datenschutzbedürfnisse.


Gründe für die Teilnahme, Nutzung von Strom und Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien

Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist unter den Befragten sehr hoch:

  • 91 Personen (89,22%) gaben an, dass sie an einer Energiegemeinschaft teilnehmen würden.
  • 6 Personen (5,88%) lehnten die Teilnahme ab.
  • 4 Personen (3,92%) sind bereits Teilnehmer in einer Energiegemeinschaft.
  • 1 Person (0,98%) gab keine Antwort auf diese Frage 


Die häufigsten Gründe, warum die Befragten an einer Energiegemeinschaft teilnehmen möchten, sind die Eigenversorgung mit selbst erzeugtem Strom sowie der Bezug von Wärme. Einige interessieren sich auch für die Möglichkeit, Energie zu speichern – etwa über Quartierspeicher – oder überschüssigen Strom zu verkaufen, zum Beispiel über E-Tankstellen.


Die Bedeutung von Datenfreigabe in Energiegemeinschaften

Eine zentrale Frage betraf die Bereitschaft zur Datenfreigabe. Energiegemeinschaften benötigen transparente Abrechnungssysteme, um die Verteilung und Abrechnung der gemeinsam erzeugten Energie zu regeln. Hierzu ist oft ein Datenaustausch erforderlich, etwa durch die Nutzung eines Smartmeters.

Die Mehrheit der Befragten zeigte sich bereit, ihre Daten im Rahmen der Energiegemeinschaft zu teilen, jedoch meist nur intern. Konkret bevorzugen 51 Personen (50%), dass ihre Daten nur innerhalb der Energiegemeinschaft für Abrechnungszwecke verwendet werden und nicht extern geteilt werden. 48 Personen (47,06%) gaben an, dass sie kein Problem damit haben, ihre Daten über ein Smartmeter zur Verfügung zu stellen. Nur 3 Personen (2,94%) möchten ihre Daten nicht zur Verfügung stellen.

Es zeigte sich eine moderate positive Korrelation zwischen dem Geschlecht und der Bereitschaft zur Datenfreigabe (0,39), was darauf hindeutet, dass Frauen eine höhere Bereitschaft zur Datenfreigabe haben als Männer. Auch das Alter der Teilnehmer korrelierte leicht positiv (0,27) mit der Datenfreigabe, was darauf schließen lässt, dass ältere Teilnehmer möglicherweise offener für die Freigabe ihrer Daten sind. Teilnehmer aus technischen oder wirtschaftlichen Berufsfeldern hingegen zeigten eine Tendenz zur Zurückhaltung bei der Datenfreigabe (-0,32).


Präferenzen zur Preisgestaltung

In Energiegemeinschaften werden die Vertragsbedingungen für die Mitglieder zu einer entscheidenden Frage. Teilnehmer konnten angeben, wie die Vertragsgestaltung aussehen sollte – zum Beispiel, ob die Preise an Marktveränderungen angepasst oder flexibel kündbare Verträge bevorzugt werden.

Viele Teilnehmer schätzen flexible Vertragsbedingungen. 33 Personen (32,35%) bevorzugen, dass die Preise jährlich an Marktdaten wie den Verbraucherpreisindex oder die Inflation angepasst werden. 29 Personen (28,43%) wünschen sich fixierte Preise, die über den Vertragszeitraum stabil bleiben. 24 Personen (23,53%) plädieren für Preise, die von Angebot und Verfügbarkeit des Stroms abhängig sind. Besonders häufig wurde jedoch der Wunsch nach jederzeit kündbaren Verträgen geäußert.


Die Vertragsdauer – Wie lange sollte ein Vertrag laufen?

Ein weiteres Kernthema der Umfrage war die Frage nach der idealen Vertragsdauer. Sollen die Mitglieder lange an die Energiegemeinschaft gebunden sein, oder sollten kurze, flexible Laufzeiten bevorzugt werden?

Hier bevorzugten viele Befragte kürzere Vertragslaufzeiten oder die Möglichkeit, ohne Mindestlaufzeit an der Energiegemeinschaft teilzunehmen. 38 Personen (37,25%) empfinden eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr als angemessen, während 32 Personen (31,37%) eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren bevorzugen. 25 Personen (24,51%) wünschen sich überhaupt keine Mindestlaufzeit.

Der Bildungsstand zeigte eine positive Korrelation mit der gewünschten Vertragsdauer (0,22). Teilnehmer mit höherer abgeschlossener Ausbildung neigen eher dazu, längere Vertragsbindungen zu akzeptieren. Ebenso zeigte das Alter der Teilnehmer eine leichte positive Korrelation zur Vertragsdauer (0,19), was darauf hinweist, dass ältere Personen längere Vertragslaufzeiten bevorzugen könnten.


Fazit: Hohe Nachfrage nach Flexibilität und Datenschutz

Die Umfrage zeigt ein klares Bild der Erwartungen der Bürger an Energiegemeinschaften: Flexibilität und Datenschutz stehen ganz oben auf der Prioritätenliste. Viele Befragte wünschen sich flexible Verträge, die leicht kündbar sind, und eine transparente, aber auf die Gemeinschaft beschränkte Datenfreigabe. Dieses Bild ist ein wertvoller Hinweis für die Gestaltung zukünftiger Energiegemeinschaften und deren Vertragsmodelle.

 

Kernaussage in Kürze: 

  • Teilnahme: 91 Personen, 89.22% würden an einer Energiegemeinschaft teilnehmen mit Fokus auf Eigenversorgung und Energiespeicherung.
  • Datenfreigabe: Mehrheitlich bevorzugte interne Datenteilung (51 Personen, 50%), keine externe Weitergabe.
  • Vertragsgestaltung: Wunsch nach flexiblen Verträgen, die jederzeit kündbar sind; insbesondere jährliche Preisbindung (33 Personen, 32,35%) und feste Preise (29 Personen, 28,43%).
  • Vertragsdauer: Präferenz für kurze Vertragslaufzeiten (38 Personen, 37,25%) oder die Möglichkeit ohne Mindestlaufzeit (25 Personen, 24,51%).

  

Allgemeine Informationen zur Umfrage
Die Teilnehmenden setzten sich aus unterschiedlichen Altersgruppen und Berufsbereichen zusammen, was eine breite Vielfalt an Meinungen und Präferenzen ermöglichte. Die demografischen Daten zeigen:

  • Geschlecht: Die Umfrage umfasste 53 Männer und 49 Frauen.
  • Alter: Die Mehrheit der Teilnehmer war unter 20 Jahre alt (32 Personen), gefolgt von den Altersgruppen 40-50 Jahre (23 Personen) und 30-40 Jahre (20 Personen).
  • Abgeschlossene Ausbildung: Der größte Anteil der Teilnehmer gab an, einen Hochschulabschluss zu haben (36 Personen), gefolgt von einem Pflichtschulabschluss (30 Personen) und einer höheren Schulausbildung (23 Personen).
  • Berufliche Tätigkeit: Die Mehrheit der Befragten sind Angestellte (50 Personen) oder Schüler (28 Personen), während kleinere Gruppen als Selbstständige oder in sonstigen Tätigkeiten arbeiten.
  • Berufsfeld: Viele Teilnehmer arbeiten im Bereich Ausbildung (Uni, Schule, Lehre; 39 Personen) oder im technischen Bereich (26 Personen).
  • Wohnverhältnis: 37 Personen leben im eigenen Haus, und 35 Personen wohnen in einer Wohngemeinschaft, während andere zur Miete wohnen oder eine Eigentumswohnung besitzen.
  • Haushaltsgröße: Die meisten Teilnehmer leben in Haushalten mit drei bis fünf Personen (63 Personen), gefolgt von Haushalten mit zwei Personen (17 Personen).
  • Bundesland: Die meisten Teilnehmer kommen aus Niederösterreich (58 Personen) und Oberösterreich (21 Personen).
  • Größe des Wohnorts: Die Mehrheit lebt in ländlichen Regionen mit weniger als 5.000 Einwohnern (73 Personen), während 28 Personen in städtischen Gebieten leben
Tags: Energiegemeinschaft, erneuerbare Energie
Magdalena Teufner-Kabas und Florian Kabas mit Jürgen Schneider (BMK)

Energieeffizienz-Konferenz 2024

  • 22. Oktober 2024
Wir freuen uns auch dieses Jahr über eine Auszeichnung bei der Energieeffizienz-Konferenz und über tolle neue Projekte.
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Energieeffizienz-Konferenz 2024
Magdalena Teufner-Kabas und Florian Kabas mit Jürgen Schneider (BMK)

Energieeffizienz-Auszeichnung 2024

22.10.2024

 

Wir freuen uns wie jedes Jahr über die Auszeichnung für Kompetenz im Klimaschutz. Wir gratulieren allen ausgezeichneten Betrieben und insbesondere denjenigen, bei welchen wir Projekte begleiten durften:

  • Ankerbrot GmbH: Ofenoptimierung mit einer Gesamtenergie-Einsparung von 5,5 GWh
  • Fleischwaren Höllerschmid GmbH: Umsetzung einer Photovoltaikanlage mit 245 kWp
  • Franz Dorner & Partner KG: Vergrößerung der bestehenden Photovoltaikanlage um 557 kWp auf gesamt 1.700 kWp


Gemeinsam wurden Ziele und Maßnahmen für die Jahre 2030/35 definiert und eine Zielvereinbarung mit klimaaktiv unterzeichnet. Im Rahmen der heurigen Auszeichnung wurden bereits umgesetzte Maßnahmen und je eine neue Maßnahme prämiert.


Die Auszeichnung erfolgte durch klimaaktiv, die Initiative des Klimaschutzministeriums (BMK) Es wurden insgesamt 15 österreichische Betriebe ausgezeichnet.


Ausgezeichnete Betriebe - Ankerbrot GmbH - Fleischwaren Höllerschmid GmbH - Franz Dorner & Partner KG

 

Good-Practice Beispiel Ankerbrot GmbH

Good-Practice Beispiel Fleischwaren Höllerschmid GmbH
Good-Practice Beispiel Franz Dorner & Partner KG

 

QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR

Titelbild: Peter Griesser für klimaaktiv

Tags: Energie­effizienz, erneuerbare Energie, klimaaktiv
Energiefluss Österreich 2022, AEA für BMK

Energieaudit 2024

  • 25. Januar 2024
Bei einem Energieaudit wird der Energieverbrauch den Verbrauchern zugeordnet und die Ursachen für den Verbrauch wie Leistung und Laufzeit erhoben. Mit diesem Wissen können Energieeffizienz-Maßnahmen identifiziert werden welche Energie und Kost einsparen. Das Wissen dient auch als Ausgangsbasis für die Integration von neuen erneuerbaren und/oder...
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Energieaudit 2024
Energiefluss Österreich 2022, AEA für BMK

Energieaudit 2024

25.01.2024

 

Bei einem Energieaudit wird der Energieverbrauch den Verbrauchern zugeordnet und die Ursachen für den Verbrauch wie Leistung und Laufzeit erhoben. Mit diesem Wissen können Energieeffizienz-Maßnahmen identifiziert werden welche Energie und Kost einsparen. Das Wissen dient auch als Ausgangsbasis für die Integration von neuen erneuerbaren und/oder effizienten Technologien und legt so die Basis für einen Dekarbonisierungs-Fahrplan und Modernisierung der betrieblichen Abläufe.

 

Neues Energieeffizienzgesetz

Große Unternehmen und Firmengruppen sind weiterhin in der Pflicht. Für die gesetzliche Verpflichtung ausschlaggebend sind nach wie vor diese Schwellenwerte:

  • mindestens 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)

  • Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro.

 

Sind die Schwellenwerte in einem Kalenderjahr überschritten, ist das Unternehmen oder die Gruppe im folgenden Jahr verpflichtet. Kleine und mittlere Unternehmen können freiwillig Maßnahmen ergreifen.

In Folge der Novelle müssen Unternehmen prüfen, ob sie im Jahr 2022 die Schwellenwerte überschritten haben und ggfs. bis 30. November 2023 an die zuständige Behörde, jetzt E-Control, melden, wenn sie durch Schwellenwertüberschreitung verpflichtet sind.

 

Was ist bei Verpflichtung zu tun?

Unternehmen mit anerkanntem Energie- oder Umweltmanagementsystem (E/U MS) müssen einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz in den Bereichen Gebäude, Produktion und Transport legen. Energieaudits sind nicht mehr verpflichtend, das Monitoring erfolgt im Rahmen des E/U MS.

 

Alle anderen Unternehmen müssen wie gehabt zumindest alle vier Jahre ein Energieaudit gem. § 42 und § 43 EEffG durch eine*n registrierte*n Auditor*in durchführen lassen. Berechtigte Personen sind in der Elektronischen Liste der Monitoringstelle der E-Control geführt.

 

In beiden Fällen ist mindestens alle vier Jahre ein standardisierter Kurzbericht zu erstellen, für Energieaudits müssen zusätzlich Berichte verfasst werden. Die Berichte müssen der E-Control bis 30. November des folgenden Jahres gemeldet werden.

Neu verpflichtete Unternehmen müssen entsprechende Berichte für das erste Verpflichtungsjahr verfassen und diesen der E-Control bis 30. November des folgenden Jahres übermitteln.

 

Für bereits vor der Novelle verpflichtete Unternehmen gelten Übergangsbestimmungen:

  • Die nächsten Meldungen sollen spätestens vier Jahre nach der letzten Meldung erfolgen.

  • Würden diese Meldungen in die Jahre 2021, 2022 oder 2023 fallen, können sie bis 30. November 2024 erfolgen.

  • Zwischenzeitlich ordnungsgemäß erstellte Berichte können gemeldet werden. Dann muss die nächste Meldung spätestens im Jahr 2027 erfolgen.

 

Die Meldung erfolgt ab sofort an die E-Control. Mit Jahresbeginn 2024 soll eine elektronische Meldeplattform zur Verfügung stehen. Für zuvor durchzuführende Meldungen wird es eine interimistische Lösung geben, Informationen dazu folgen zeitnah auf der Webseite der E-Control.

 

Was ist ein Energieaudit?

Mittels Energieaudit bekommen Unternehmen eine detaillierte Übersicht über die Energie- und Stoffströme im eigenen Unternehmen. Es werden Optimierungspotentiale aufgezeigt, Maßnahmen für die Realisierung definiert und deren Wirtschaftlichkeit berechnet. Ein Energieaudit läuft in den folgenden Schritten ab:

  • Gemeinsame Definition der Ziele bei erstem Treffen

  • Datensammlung und Analyse relevanter Dokumente

  • Vor-Ort Audit

  • Befragung von Angestellten und verantwortlichen Personen

  • Zusammenführung der Daten

  • Analyse der Energiedaten

  • Berichterstellung und Weiterleitung an die E-Control.

 

Vor dem Energieaudit muss der Umfang des Audits definiert werden. Dafür muss zunächst ermittelt werden, ob ein Gebäudeaudit, ein Prozessaudit oder ein Transportaudit durchgeführt werden muss, oder mehrere notwendig sind. Ein Bereich muss auditiert werden, wenn dessen Energieverbrauch mindestens 10% am Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens oder der Firmengruppe beträgt. Bei Betrieben mit mehreren Standorten muss definiert werden, ob an allen Standorten ein Energieaudit durchgeführt werden muss, oder ob einzelne Standorte verhältnismäßig und repräsentativ für die anderen analysiert werden.

 

Zum Abschluss des Energieaudits wird eine gemeinsame Umsetzungsstrategie entwickelt. Dort werden die Maßnahmen aufgezeigt, Fördermöglichkeiten empfohlen und die Umsetzung entsprechend der vorgesehenen Unternehmensentwicklung geplant. Neben der reinen Umsetzung von Maßnahmen werden Energiekennzahlen im Unternehmen eingeführt, welche ein laufendes Monitoring und eine laufende Optimierung ermöglichen.

 

So kann das Energieaudit die Basis für eine Transformation zu einem energie- und umwelteffizienten Betrieb sein und zeigt Möglichkeiten, wie Unternehmen von der Energiewende profitieren können.

 

Mehr als eine Verpflichtung

Ein Energieaudit ist viel mehr als nur eine Verpflichtung durch das Energieeffizienzgesetz. Die definierten Maßnahmen können wirtschaftlich umgesetzt werden und bringen viele Vorteile mit. Sie führen zu

  • Kosteneinsparungen,

  • Planungssicherheit in Zeiten von schwankenden Strompreisen und steigenden CO2-Zertifikatpreisen und

  • einer positiven Öffentlichkeitswirksamkeit und Erfüllung der Kundenanforderungen nach Nachhaltigkeit.

 

Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen kann in vielen Fällen mittels Förderungen verbessert werden. Auch für Unternehmen mit bestehendem zertifizierten Energie- und Umweltmanagementsystem können externe Energieaudits sinnvoll sein, da dadurch neue Optimierungspotentiale und Lösungsansätze erkannt werden können. Aus diesen Gründen ist ein Energieaudit auch für gesetzlich nicht verpflichtete Klein- und Mittelunternehmen sinnvoll. Für diese gibt es meist spezielle Beratungsförderungen.

 

Ein umfassendes Energieaudit bringt mehr Einsparungen als Kosten verursacht werden.

 

Hintergrund

Um das Staatsziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen und gleichzeitig die Energieversorgung zu gewährleisten, muss der Energieverbrauch gesenkt werden. Eine Verringerung des Primärenergieverbrauchs um 38 % und des Endenergieverbrauchs um 40,5 % u.a. durch Steigerung der Energieeffizienz ist das Ziel bis zum Jahr 2030, zu dem das Energieeffizienzgesetz (EEffG) beitragen soll. Nach einer langen Übergangsphase ist die jüngste Novelle des EEffG am 15. Juni 2023 in Kraft getreten.

 

Neben Einsparungen in Institutionen des Bundes und in Haushalten sollen in den wirtschaftlichen Sektoren Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden, was sich nicht nur im Zusammenhang mit den derzeitigen Energiekosten auch finanziell positiv auswirkt.

 

Entwicklung energetischer Endverbrauch und Ziel 2030

 

Energetischer Endverbrauch in Österreich in den Jahren 2015 bis 2021 und Ziel für 2030 [PJ], Daten von Statistik Austria

 

QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR

Titelbild: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (2023). In: https://www.bmk.gv.at/themen/energie/publikationen/zahlen.html

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) und Energieeffizienz‑Verordnungen (2023). In: https://www.bmk.gv.at/themen/energie/effizienz/recht/effizienzgesetz.html

Wirtschaftskammer (2023): Aktuelles zur Energieeffizienz für Unternehmen. In: https://www.wko.at/service/umwelt-energie/Effizienter_Energieeinsatz_im_Unternehmen.html

Bundesgesetz über die Verbesserung der Energieeffizienz bei Haushalten, Unternehmen und dem Bund sowie Energieverbrauchserfassung und Monitoring (Bundes-Energieeffizienzgesetz – EEffG), BGBl. I Nr. 59/2023. In: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_59/BGBLA_2023_I_59.pdfsig

Grafik Energetischer Endverbrauch: Erstellt von kleinkraft auf Basis von

  • Daten von Statistik Austria (2023): Energiebilanzen. In: https://www.statistik.at/statistiken/energie-und-umwelt/energie/energiebilanzen

  • Daten vom Umweltbundesamt (2021): Kurzstudie zum Energieeffizienzgesetz. In: https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0772.pdf

Tags: EEffG, Energieaudit, Energieauditor
kleinkraft wird von Ministern Leonore Gewesseler ausgezeichnet

klimaaktiv Partnerschaft ab 2024

  • 24. Januar 2024
Wir freuen uns jedes Jahr über die Auszeichnung von umgesetzten Projekten bei der klimaaktiv Energieeffizienzkonferenz. Die Veranstaltung trägt dazu bei, die Vorreiter Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien vor den Vorhang zu holen und zu zeigen wie eine Realisierung von Dekarbonisierungs-Pfaden möglich sein kann.
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klimaaktiv Partnerschaft ab 2024
kleinkraft wird von Ministern Leonore Gewesseler ausgezeichnet

klimaaktiv Partnerschaft ab 2024

24.01.2024

 

Wir freuen uns jedes Jahr über die Auszeichnung von umgesetzten Projekten bei der klimaaktiv Energieeffizienzkonferenz. Die Veranstaltung trägt dazu bei, die Vorreiter Unternehmen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien vor den Vorhang zu holen und zu zeigen wie eine Realisierung von Dekarbonisierungs-Pfaden möglich sein kann.

 

klimaaktiv ist jedoch mehr als nur die Kommunikation von umgesetzten Maßnahmen, es ist auch ein Netzwerk an Partnern, welche sich austauschen und gemeinsam neue Ideen entwickeln und die Umsetzung kurz, mittel und langfristig begleitet. Über die Kommunikation aber insbesondere die Begutachtung einer externen Jury kann eine klimaaktiv-Partnerschaft auch dabei helfen die Anforderungen von Kunden im Bereich Nachhaltigkeit, ESG, CSR zu erfüllen. Zusätzlich zu den Großunternehmen welche bereits für den Berichtszeitraum 2025 im Rahmen der EU weit geltenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur umfassenden Nachhaltigkeit-Berichtserstattung verpflichtet werden, sind Standards für KMU-Unternehmen für die Folgejahr in Ausarbeitung  und müssen bereits jetzt bei B2B und öffentlichen Aufträgen Ausschreibungskriterien erfüllen.     

 

Mit 2024 wurde auch das klimaaktive Programm überarbeitet und für eine Auszeichnung muss nun ein Zielvereinbarung Klimaschutz erarbeitet und laufend überprüft werden. Ziel sind dabei insbesondere die Reduktion der betriebseigenen Scope 1-2 Emissionen über die Umstellung auf erneuerbare Energieträger bis 2030/2035.

Die Erarbeitung eines Fahrplans und das betreuen des Monitoring-Tools wird von klimaaktiv Kompetenzpartnern unterstützt. Für die Beratung können auch die Förderungen für Beratungsleistungen der Bundesländer genutzt werden und so eine effiziente Erstellung ermöglicht werden.

 

QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR

Titelbild: (c) Peter Griesser für das BMK

https://www.klimaaktiv.at/energiesparen/energieeffiziente_betriebe/partner/projektpartnerschaft.htmlhttps://www.oegut.at/de/initiativ/umweltpreis/2022/frauen-umwelttechnik-teufner-kabas.php

Tags: klimaaktiv, Klimaschutz, Partnerschaft, Zielvereinbarung
Magdalena Teufner-Kabas erhält ÖGUT-Umweltpreis 2022

ÖGUT-Umweltpreis

  • 24. Januar 2024
Für Ihre Leistungen wurde Magdalena Teufner-Kabas 2023 mit dem ÖGUT-Umweltpreis 2022 ausgezeichnet. ÖGUT ist „eine unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich seit mehr als 30 Jahren für eine nachhaltige Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft einsetzt.“
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ÖGUT-Umweltpreis
Magdalena Teufner-Kabas erhält ÖGUT-Umweltpreis 2022

ÖGUT-Umweltpreis

24.01.2024

 

kleinkraft Geschäftsführerin Magdalena Teufner-Kabas hat seit Ihrer Gründung im Jahr 2015 mehr als 50 Unternehmen dabei unterstützt von der Energiewende zu profitieren. Dabei wurden Firmen im Rahmen von Energieaudits analysiert und Optimierungspotentiale bewertet. Projekte aus dem Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, von Photovoltaikanlagen über Industriewärmepumpen bis zu gesamten Dekarbonisierungs-Pfaden, auf Ihre Machbarkeit und Umsetzung überprüft und realisiert.

 

Neben der Beratungstätigkeit wird auch die eigene Forschung zur Nutzung von CO2 als Rohstoff (CCU) für die Industrie intensiv vorangetrieben. 2023 gelang es den Demonstrator-Prototypen im Real-Maßstab gemeinsam mit Projektpartnern, insbesondere der TU Wien, zu bauen und ein Patent für das „Verfahren zur Herstellung organischer Carbonate“ einzureichen.

 

Für Ihre Leistungen wurde Magdalena Teufner-Kabas 2023 mit dem ÖGUT-Umweltpreis ausgezeichnet. ÖGUT ist „eine unabhängige Non-Profit-Organisation, die sich seit mehr als 30 Jahren für eine nachhaltige Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft einsetzt.“

 

Quellen und weiterführende Literatur

Titelbild: (c) Katharina Schiffl für ÖGUT

https://www.oegut.at/de/initiativ/umweltpreis/2022/frauen-umwelttechnik-teufner-kabas.php 

Tags: CCU, Erneuerbare Energien, ÖGUT, Umweltpreis
Umweltmanagement-Technologien bei produzierendem Betrieb

Umwelt-Management

  • 21. Dezember 2022
Im Zuge des Ausbaus der Nachhaltigkeitsberichts(pflicht) und im Rahmen des Europäischen Green Deals steigt auch die Bedeutung von Umweltmanagement im Unternehmen. Nachhaltigkeit wird immer noch meist mit dem Bereich Umwelt gleichgesetzt. Auch aus diesem Grunde sind insbesondere Umweltmanagementsysteme besonders weit fortgeschritten und eine Vielzahl an...
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Umwelt-Management
Umweltmanagement-Technologien bei produzierendem Betrieb

Angewandtes Umweltmanagement 

21.12.2022

 

Im Zuge des Ausbaus der Nachhaltigkeitsberichts(pflicht) und im Rahmen des Europäischen Green Deals steigt auch die Bedeutung von Umweltmanagement im Unternehmen. Nachhaltigkeit wird immer noch meist mit dem Bereich Umwelt gleichgesetzt. Auch aus diesem Grunde sind insbesondere Umweltmanagementsysteme besonders weit fortgeschritten und eine Vielzahl an Möglichkeiten und Standards existieren.

 

Unternehmen sind bereits zur Erhebung von vielen Daten verpflichtet, die zum Umweltmanagement gezählt werden. Dazu gehören z.B. die Abluftmessung oder die Überwachung der Abwassergrenzwerte sowie Abfallaufzeichnungen. Im Umweltmanagement werden verschiedene ökologische Aspekte berücksichtigt, so unter anderem die Energienutzung, der Ressourcenverbrauch, der Flächenverbrauch, die Abfälle und die Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden. Daten und Informationen zu diesen Aspekten können im Rahmen eines internen Umweltmanagement–Systems zusammengefasst, festgehalten und ausgewertet werden. Aus der Auswertung der Daten und Informationen ergeben sich Maßnahmen im Unternehmen. Diese Maßnahmen sollen wiederum die Umweltauswirkungen des Unternehmens in kontinuierlichen Verbesserungsprozessen kurz-, mittel- und langfristig reduzieren. In Verbindung mit dem Zeithorizont lässt sich daraus eine Dekarbonisierungs-Roadmap erstellen.

 

kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) mit PDCA-Zyklus im Umeltmanagement

kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) mit PDCA-Zyklus im Umweltmanagement [kleinkraft, 2022]

 

Gesetzlich verpflichtende Umweltberichte sind beispielsweise das Abfallwirtschaftskonzept oder Energieaudits nach EEffG, ebenso wie die Auswahl von umweltfreundlicheren Produkten in der Beschaffung – vom Recycling-Papier zu sparsamen Maschinen – als auch das Produktdesign. Das Umweltmanagement-System betrifft also verschiedene Bereiche des Unternehmens und berücksichtigt darüber hinaus nicht nur die direkten Umweltauswirkungen aus der Unternehmenstätigkeit, sondern auch die aus den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Das Umweltmanagement sollte nicht nur zu geringeren Umweltauswirkungen, sondern auch zu finanziellen Vorteilen führen.

 

Die Umweltauswirkungen eines Unternehmens können, im Rahmen eines Umweltmanagement-Systems oder unabhängig davon, mit der Methode der Ökobilanzierung bzw. Lebenszyklusanalyse erhoben und bewertet werden. Für diese Bewertung werden Daten aus dem Unternehmen zu Energie- und Materialströmen (Inputs und Outputs) sowie aus den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten zusammengetragen und an Hand von wissenschaftlich definierten Faktoren die Umweltauswirkungen berechnet. Mit dieser Methode können sowohl das gesamte Unternehmen als auch einzelne Prozesse oder Produkte bewertet werden. Für Produktbewertungen werden die Daten ausgehend von den das Produkt betreffenden Prozessen zusammengestellt und ausgewertet. Die Bewertung kann in Form des umfassenderen ökologischen oder des CO2-Fußabdrucks (Carbon Footprint) ausgedrückt werden. Zusätzlich können den In- und Outputs Kosten zugeordnet werden, sodass parallel eine Materialeffizienzanalyse und anschließend diesbezüglich Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Weiters können die Daten und die Bewertung als Teil des Nachhaltigkeitsberichts im Bereich Umwelt verwendet werden.

 

Für die CO2-Bilanz wird die Bewertung auf die Treibhausgas-Emissionen fokussiert, wofür es etablierte Standards wie das Greenhouse Gas Protocol gibt. Hierbei wird nach direkten („Scope 1“) und diversen indirekten Emissionen („Scope 2“ und „Scope 3“) eines Unternehmens unterschieden. Es bietet sich an, bei der Bewertung mit Scope 1 zu beginnen und dann den Umfang der Treibhausgas-Bilanzierung auf die Scopes 2 und 3 zu erweitern. Wenn der CO2-Fußabdruck einzelner Produkte erstellt werden soll, kann dies aus den Scopes 1 bis 3 abgeleitet werden, wobei ein entsprechendes Datenmanagement idealerweise gleich zu Beginn der Datenerhebung eingeführt werden sollte.

Definition von Scope 1, 2, 3 nach Greenhouse Gas ProtokollScopes der Treibhausgas-Emissionen [adaptiert nach GHG Protokoll]

 

Unternehmen können ihr Umweltmanagement-System zertifizieren lassen und damit gegenüber Kunden und anderen Stakeholdern einen Nachweis erbringen. Es gibt verschiedenste Zertifizierungen, unter anderem eine nach der internationalen Managementnorm ISO 14001 und eine darauf basierende, umfassendere nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) der Europäischen Union. Wenn eine derartige Zertifizierung angestrebt wird, ist es von Vorteil, das Umweltmanagement-System von Beginn an entsprechend aufzubauen. Es ist selbstverständlich aber auch möglich, bestehende Systeme bzw. Bestandteile zu integrieren. Ein Umweltmanagement-System gemäß EMAS beinhaltet die Pflege eines Rechtskatasters, sodass daraus auch eine erhöhte Rechtssicherheit resultieren sollte. Durch die mit EMAS verbundene regelmäßige Berichterstattung und Auditierung gibt es Verwaltungsvereinfachungen wie konsolidierte Genehmigungsbescheide und den Wegfall der Überprüfung nach § 82b GewO. Bei einer Förderung von Investitionen im Umweltbereich durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) können Antragsteller, die nach EMAS zertifiziert sind, höher gefördert werden.

 

 

Zusammenhang von ISO 14001, EMAS, CO2-BBilanz, ESG, Nachhaltigkeitsbericht

 

Verknüpfung von Umweltzertifizierung und Berichterstattung [kleinkraft, 2022]

 

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gibt es die Möglichkeit einer Zertifizierung mit dem Österreichischen Umweltzeichen oder dem Ecolabel der EU. Hierfür müssen verschiedenste festgelegte Kriterien erfüllt werden, um die Umweltfreundlichkeit des Produkts oder der Dienstleistung nachzuweisen. Die Kriterien der beiden Zertifizierungen sind ähnlich und überschneiden sich. Dem entsprechend werden bei gleichzeitiger Antragstellung nicht die vollen Gebühren für beide Zeichen fällig. Wenn bereits eine Zertifizierung nach EMAS oder ISO 14001 vorliegt, sind Teile der Antragstellung bereits abgedeckt.

 

QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR:

Titelbild: (c) Barbara Krobath für den Klima- und Energiefonds im Rahmen von FFG Industry4Redispatch

Grafiken: kleinkraft

https://www.umweltbundesamt.at/nachhaltigkeit

https://www.umweltbundesamt.at/umweltmanagement

https://www.globalreporting.org/standards/download-the-standards/

https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/kologischer_fussabdruck_733.htm

https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/co2_fussabdruck_1568.htm

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement/iso-14001-umweltmanagementsystemnorm

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement/emas-umweltmanagement-guetesiegel-der-europaeischen

https://www.umweltzeichen.at/de/home/starthttps://www.umweltzeichen.at/de/ecolabel/start

Tags: CO2-Fußabdruck, Ecolabel, EMAS, ISO 14001, ökologischer Fußabdruck, Produktbewertung, Umweltmanagement, Umweltzeichen
Wald als Symbol für Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeits (pflicht) im Unternehmen

  • 11. Dezember 2022
Nachhaltige Unternehmensführung zeichnet sich dadurch aus, dass langfristig gedacht wird und geht von der Annahme aus, dass Unternehmenserfolg nicht nur vom wirtschaftlichen Erfolg abhängt, sondern auch von Sozialen- und Umweltaspekten. – Corporate Social Responsibility, CSR.
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Nachhaltigkeits (pflicht) im Unternehmen
Wald als Symbol für Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeits(pflicht) im Unternehmen

11.12.2022

 

„Nachhaltigkeit ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen“. (Brundtland Report)

 

Nachhaltige Unternehmensführung zeichnet sich dadurch aus, dass langfristig gedacht wird und geht von der Annahme aus, dass Unternehmenserfolg nicht nur vom wirtschaftlichen Erfolg abhängt, sondern auch von Sozialen- und Umweltaspekten. – Corporate Social Responsibility, CSR.

 

Idealerweise werden in einem nachhaltigen Unternehmen das Wirtschaftliche, der Umweltschutz und das Soziale gleich stark gewichtet. Wie intensiv und auf welche Art und Weise die ökologischen und sozialen Aspekte in einem Unternehmen berücksichtigt werden, hängt jedoch von internen und externen Faktoren ab. So wird ein Dienstleistungsunternehmen möglicherweise stärker auf soziale und ein produzierendes mehr auf ökologische Aspekte fokussieren, z.B. wenn bereits ein Umweltmanagement umgesetzt wird. Gesetzliche Vorgaben sind selbstverständlich jedenfalls einzuhalten, betreffen allerdings Unternehmen verschiedener Sektoren unterschiedlich und beeinflussen damit auch die Schwerpunktsetzung wie Beispielsweise Emissionszertifikate. Die Herangehensweise eines Unternehmens bezüglich Nachhaltigkeit kann in einer Nachhaltigkeitsstrategie bzw. einem Nachhaltigkeitskonzept festgehalten werden, welche Außenstehenden zur Information oder als Nachweis vorgelegt werden können.

 

Im Zusammenhang mit der externen Bewertung von Unternehmen trifft man zunehmend auf das ESG-Reporting (Environment, Social, Governance). In diesem Kontext wird die Nachhaltigkeitsorientierung eines Unternehmens an Hand von nicht-finanziellen Kennzahlen bewertet, wozu regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte dienen. Nachhaltigkeitsberichte beinhalten Kennzahlen und Informationen zu ökologischen und sozialen Aspekten sowie zur Unternehmensführung. Sie tragen zu einer erhöhten Transparenz bei, vertrauliche Informationen müssen allerdings nicht berichtet werden.

 

Der Begriff Governance beinhaltet zwar auch ökonomische Aspekte, umfasst aber zusätzliche Themen wie die Einhaltung der Menschenrechte und Anti-Korruptionsmaßnahmen oder ähnliche rechtliche und ethische Gegenstände. Auch das Diversitätsmanagement des Unternehmens kann beschrieben oder Bezug auf die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen genommen werden. Nachhaltigkeitsberichte können nach dem international anerkannten System der Global Reporting Initiative erstellt werden. Nach diesem System wird ermittelt, welche Aspekte für das Unternehmen besonders relevant sind und auf diese wird im Bericht fokussiert.

 

Große, börsennotierte Unternehmen sind in der EU bereits durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – in Österreich in Form des NaDiVeG implementiert – zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung, integriert in die Lageberichte, verpflichtet. Mit In-Kraft-Treten der Änderungen der CSR-Richtlinie (CSRD) werden weitere Unternehmen ab dem Berichtsjahr 2024, gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter*innen und Umsatz bzw. Bilanzsumme, zur Berichterstattung verpflichtet. Großunternehmen sind ab dem Berichtsjahr 2025 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts zu erstellen. Unternehmen, die (noch) nicht dieser Verpflichtung unterliegen, können auf freiwilliger Basis berichten, was z.B. in Bezug auf Auftrags- und Kreditvergaben ohnehin erforderlich werden kann.

 

 

ESG wird für CSRD erweitert

 

 

Nachhaltigkeitsberichte können daher auch als Basis für die Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), welches am 01.01.2023 in Deutschland und später im Rahmen der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD) in der ganzen EU in ähnlicher Form in Kraft treten soll, genutzt werden. Neben der eigenen Geschäftstätigkeit müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer beachtet werden. Mittelbare Zulieferer nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Verstöße gegen Menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten. Lieferanten mit Kunden in Deutschland müssen also über ihre ESG-Tätigkeiten berichten.

 

Die Komplexität bei der Einführung einer Nachhaltigkeits-Berichterstattung liegt insbesondere in der Verknüpfung von Aspekten aus vielen unterschiedlichen Abteilungen und Verantwortlichen in einem Bericht und dem Aufbau von Kennzahlen für welche jährlich neue Zahlen möglichst automatisch bereitgestellt werden sollen. Auch wenn eine Vielzahlt von bereits vorhandenen Informationen genutzt werden kann (Jahresabschlüsse, Unternehmensleitbild, Abfallwirtschaftskonzept, Energieaudit-Berichte, IFS-Audits, Systeme im Bereich Arbeitnehmer*innenschutz, Personalmanagement uvm.) ist eine rechtzeitige Einführung in jedem Fall empfehlenswert. Zusätzlich gibt es bis zur gesetzlichen Verpflichtung die Möglichkeit, Förderungen für entsprechende Beratungen in Anspruch zu nehmen.

 

 

Nachhaltigkeitsberichte aus bestehenden Unterlagen

 

 

Zum Aufbau und zur Evaluierung des Nachhaltigkeits-Managements gibt es auch externe Prüf-Systeme wie beispielsweise von EcoVadis, das auf internationalen CSR-Standards beruht. In diesem System wird auf die Bereiche Umwelt, Arbeitspraktiken und Menschenrechte, faire Geschäftspraktiken sowie nachhaltige Beschaffung fokussiert. Dabei werden unter anderem Maßnahmen, Zertifizierungen und die Berichterstattung bewertet. Die Bewertung an Hand einer „Scorecard“ bzw. einer „Medaille“ kann als Nachweis bei Kunden oder Ausschreibungen sowie zum Benchmarking dienen. Diese Bewertung kann automatisiert an mehrere Kunden übermittelt werden und erleichtert somit die Kommunikation.

 

QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR:

Titelbild: kleinkraft

Grafiken: kleinkraft

https://www.umweltbundesamt.at/nachhaltigkeit

https://www.umweltbundesamt.at/umweltmanagement

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/21/new-rules-on-sustainability-disclosure-provisional-agreement-between-council-and-european-parliament/

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52001DC0366

https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/nachhaltigkeit/unternehmen/nhb.html

https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Emnid.pdf

https://www.boerse-muenchen.de/suedseiten/1097/Was-verbirgt-sich-hinter-CSR-und-ESG-und-welche-Relevanz-haben-sie-fuer-Investoren_-

https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_de

Tags: CSR, CSR-Richtlinie, ESG, Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsbericht, Umweltmanagement

Klimaneutralität in der Industrie – die 2040 Roadmap

  • 09. November 2021
Eine Klimaneutralitäts-Roadmap ist weit mehr als ein zeitlicher Plan. Bei richtiger Anwendung dient diese auch als Ausgangsbasis für die Erstellung von Energieaudits, Nachhaltigkeitsberichten und Berechnungen der CO2 Emissionen bzw. des CO2-Fußabdruckes einzelner Produkte. Auch eine optimale Ausnutzung bestehender Förderprogramme unter Einhaltung der Vorlaufzeiten und Zusagezeiträume...
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Klimaneutralität in der Industrie – die 2040 Roadmap

Klimaneutralität in der Industrie – die 2040 Roadmap

09.11.2021

 

In Österreich wurde das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 definiert. Details dazu und zu den Europäischen Plänen haben wir im letzten Artikel Klimaziele – ein 2020 Update zusammengefasst.

 

Während die COP26 in Glasgow in vollem Gange ist, internationale Ziele diskutiert und hoffentlich beschlossen werden, behandeln wir im vorliegenden Artikel, was dies konkret für die Industrie bedeuten wird.

 

Im internationalen Kontext wurde dazu 2021 von der Internationalen Energie Agentur eine Roadmap veröffentlicht, wie der Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gelingen kann.

 

Darstellung der IEA 2050 Roadmap zur Klimaneutralität

 

Net-Zero-By-2050 [IEA, 2021]

 

Die Emissionen sind dabei auf die Sektoren (1) Strom und Wärme (2) Industrie (3) Transport (4) Gebäude und (5) andere aufgeteilt. International trägt die Industrie im Jahr 2020 etwa 25% zu den globalen Treibhausgasemissionen bei. Gleichzeitig ist eine Reduktion der Emissionen insbesondere in der produzierenden Industrie komplexer umzusetzen, da hier teilweise tiefgreifende Prozessveränderungen stattfinden müssen – es gibt jedoch auch Standardlösungen, welche als Quick Wins sofort umgesetzt werden sollten.

 

Aus diesem Grund liegt der Fokus bei kleinkraft auf einer umfangreichen Datenaufnahme, um bestehende Industrieprozesse im Detail zu verstehen, um mit den identifizierten Optimierungspotentialen eine Roadmap zur Klimaneutralität bis 2040 aufzeigen zu können.

 

Grundsätzlich ist die Klimaneutralität erreichbar, wenn die benötigte Energie aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt und gleichzeitig die Energieeffizienz erhöht wird. Dieser Zusammenhang wurde von der Vorzeigeregion „New Energy for Industry (NEFI)“ zusammengefasst dargestellt.

 

 

Darstellung von NEFI zur Dekarbonisierung der Industrie

NEFI Vision zur Dekarbonisierung der Industrie [NEFI, 2021]

 

kleinkraft ist mit zwei seiner Kunden und in zwei Subprojekten Projektpartner der Vorzeigeregion NEFI. Ein wesentlicher Vorteil von Forschungsprojekten ist die umfassende Detailbetrachtung von Prozessen aus unterschiedlichen Blickwinkeln über die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Doch was bedeutet diese abstrakte Betrachtung für die produzierende Industrie?

 

Während Forschungsprojekte insbesondere den Bereich der neuen Prozesse und Technologien und die Integration dieser abdecken, kann bereits jetzt eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden. Um diesen zeitlichen Zusammenhang verständlich darzustellen, eignet sich eine Klimaneutralitäts-Roadmap. Dabei wird als Ziel für 2040 die Erreichung der Klimaneutralität definiert. Davon ausgehend werden alle notwendigen Maßnahmen auf den zeitlichen Horizont aufgeteilt. Ein Zwischenziel von mindestens 50% Reduktion der bestehenden Emissionen für 2030 wird zusätzlich eingeführt.

 

Durch diese Betrachtung wird die Komplexität der Herausforderung verdeutlicht. Gleichzeitig können Investitionsentscheidungen zielgerichteter Erfolgen, da ersichtlich ist, dass diese früher oder später ohnehin notwendig sein werden.  Um sich eine Klimaneutralitäts-Roadmap vorstellen zu können haben wir im Folgenden eine abstrahiert Version erstellt, welche für jedes Industrieunternehmen individuell angepasst werden kann.

 

 

Darstellung der kleinkraft Klimaneutralitäts-Roadmap 2040 Klimaneutralitäts-Roadmap 2040 [kleinkraft, 2021]

 

Der Fokus liegt auf den Bereichen (1) Mobilität (2) Wärme und (3) Strom in welchen Maßnahmen notwendig sind. Während die Eigenstromversorgung über eine Photovoltaikanlage am Betriebsgebäude einfach umgesetzt werden kann, ist insbesondere der Umstieg auf effizientere Anlagen und Maschinen gekoppelt mit einer Prozessintegration mit beispielsweise der Nutzung von Abwärme aus anderen Prozessen eine komplexe Herausforderung. Das reicht von der Identifikation der richtigen Technologie, mit welcher eine gleichbleibend hohe Produktqualität erreicht werden kann, bis zur Installation und Einschulung der Mitarbeiter.

Eine Klimaneutralitäts-Roadmap ist weit mehr als ein zeitlicher Plan.

 

Bei richtiger Anwendung dient diese auch als Ausgangsbasis für die Erstellung von Energieaudits, Nachhaltigkeitsberichten und Berechnungen der CO2 Emissionen bzw. des CO2-Fußabdruckes einzelner Produkte. Auch eine optimale Ausnutzung bestehender Förderprogramme unter Einhaltung der Vorlaufzeiten und Zusagezeiträume der Förderstellen sowie Obergrenzen wird über die Klimaneutralitäts-Roadmap möglich.

 

QUELLEN UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR:

Titelbild: kleinkraft

https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050

https://www.nefi.at

Tags: Dekarbonisierung, Industrie, Klimaneutrailit-Roadmap, Klimaneutralität, Roadmap 2040
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